Biotopverbund /Landschaftrahmenplan

Der Landschaftsrahmenplan (LRP) des Landkreises ist die Grundlage für die Konkretisierung der Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Landschaftsplan (LP) der örtlichen Ebene, also der Gemeinde.  Insofern haben Sie mit den Gemeindevertretern, dem Umweltausschuss der Gemeinde und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises den richtigen Ansprechpartner bzw. Gremien kontaktiert

Ist die Frage gibt es einen Landschaftrahmenplan ?

Wenn nicht was kann man tun?


Gemäß Niedersächsischem Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) ist für die Aufstellung des Landschaftsrahmenplans die untere Naturschutzbehörde zuständig, die Fachbehörde für Naturschutz ist beratend tätig (§ 33 NAGBNatSchG, 3 § der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege  (ZustVO-Naturschutz)).

Bei weitergehenden inhaltlichen Fragen zum LRP des Landkreises ,

beispielsweise zu Aktivitäten hinsichtlich des Biotopverbunds auf regionaler Ebene, sollte man, sich an die zuständige Untere Naturschutzbehörde des Landkreises zu wenden.

 

 


Sehr geehrter Herr Meyer,

die Aussagekraft eines 25 Jahre alten LP dürfte sehr
beschränkt sein. Vermutlich hat sich die Landschaft
seitdem durch veränderte und intensivierte Nutzungen
verändert, so dass eine Fortschreibung sicherlich
sinnvoll wäre. Die Gemeinden sind allerdings nicht zur
Landschaftsplanung verpflichtet (§ 11 BNatSchG).
Die unteren Naturschutzbehörden (UNB) bei Landkreisen
und Städten allerdings schon (§ 10 BNatSchG). Daher
empfehle ich Ihnen, sich an die zuständige UNB zu wenden,
die verpflichtet ist einen aktuellen Landschaftsrahmenplan
vorzuhalten, dem sich auch Aussagen zu dem fraglichen
Gemeindegebiet entnehmen lassen.

Antwort des NLWKN

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Biotoperfassung 1999 vielleicht kann man es ja mit heute vergleichen
tierökologischer Daten des Landschaftsplan Nenndorf
BRINKMANN-1999_tieroekolDatenLPlan_Infod
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Mahd von Straßenränder, was ist dabei zu beachten
Warum sollte die höhe mindestens 10 cm betragen
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